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Kommissionsvertrag:(pdf download)


1. Die Kommissionsgebühr beträgt 20% der verkauften Ware jeden Monats.

2. Der Kommissionär stimmt der Kommissionsgebühr zu und bestimmt den Preis seiner Ware selbst, hierbei muss er die 20% mit in den Preis einbeziehen.

3. Alle Arbeiten, die auf Kommission zum Verkauf vom Kommissionär gebracht werden, müssen neu sein, handgearbeitet oder bearbeitet und vom Kommissionär gefertigt worden sein. Es werden keine Arbeiten angenommen, die unter das Copyright- und/oder Vervielfältigungsgesetz fallen. Es wird keine kommerzielle Ware angenommen. 'Karin's Country Handarbeiten' distanziert sich von jeglichen legalen Forderungen auf Copyright oder Patente, die vom Kommissionär zum Verkauf gebracht werden.

4. Aus räumlichen Gründen behält sich das Geschäft und Management vor, die Anzahl der gebrachten Waren anzunehmen. Ebenfalls die Auswahl und Qualität der Arbeiten zu beurteilen, oder überhaupt Arbeiten anzunehmen. Es wird kein pornografisches Material angenommen.

5. Das Geschäft benutzt eigene Etikettierung.

6. Alle Arbeiten, die aufgehängt werden sollen, müssen mit dem entsprechenden Hänger versehen werden, sauber und rostfrei sein. Der Kommissionär darf keine Telefonnummer und Adresse auf seinen Arbeiten hinterlassen. Es können bis zu 20 Arbeiten pro Woche zum Verkauf angenommen werden.

7. Sonderanfertigungen werden mit Einverständnis des Kommissionärs abgesprochen und müssen über das Geschäft abgewickelt werden. Der Kommissionär erhält seine Bezahlung nach Lieferung der Sonderanfertigung im nächsten Scheck. Alle Sonderanfertigungen müssen vom Kunden im Voraus bezahlt werden.

8. Kommissionszahlungen des/der vorangegangenen Monats/Monate erfolgen am 10 Tage jeden Monats oder dem darauffolgenden Geschäfts-Öffnungstag, mittels Verrechnungsscheck, und müssen innerhalb von 90 Tagen eingelöst werden. Danach erlöscht der Scheck. Verkäufe unter 5.00 Euro, werden mit Verkäufen des darauf folgenden Monates verrechnet.

9. Auf Wunsch des Kommissionärs können Schecks per Post zugeschickt werden. Es wird jedoch keine Haftung für die Zustellung des Verrechnungsschecks übernommen. Die Gefahr geht auf den Kommissionär über.

10. Alle in Kommission befindlichen Arbeiten, werden für einen Zeitraum von 90 Tagen zum Verkauf angeboten. Danach ist jeder Kommissionär verpflichtet seine nicht saisonbedingte, unverkaufte Ware wieder abzuholen. Das Geschäft und Management schließt jegliche Haftung und anderer Legalitäten gegenüber dem Kommissionär und seiner Arbeiten aus. Sei es durch Diebstahl oder Zerstörung der Ware. Das Geschäft und Management versichert, die in Kommission gegebenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen und zu schützen. Eigentümer die vor Ablauf der 90 Tage, ihre Arbeiten aus dem Geschäft entfernen, müssen mit einem 5%-tigen Abzug des Verkaufspreises der Arbeit rechnen. Es sollen somit Waren nicht frühzeitig aus der Kommission genommen werden. Dabei wird eine Abholphase von 7 Tagen vor den 90 Tagen, und 7 Tage nach den 90 Tagen gebilligt. Verfallene Ware geht in das Eigentum des Geschäftes, bzw. der verantwortlichen Verfügungsberechtigten über.

11. Ohne das Einverständnis des Kommissionärs, werden keine persönlichen Daten, von diesem Geschäft und Management, an Dritte weitergegeben.

12. Zahlungen von irgendwelchen Steuern obliegen dem Kommissionär alleine, falls zutreffend.

13. Ich habe hiermit den Kommissionsvertrag der 'Karin's Country Handarbeiten' gelesen und verstanden, und schließe mich dessen Regeln an. Ich erhalte auch eine Kopie desselbigen.

Fragen und weitere Information können Sie entweder
Telefonisch unter:O6381-6008474, oder perEmailan mich richten.


Geschäftskennzeichnung:

'Karin's Country Handarbeiten'

Brückenstraße 2

66885 Altenglan/Patersbach

Für die Kleinsten

Kuschelige Teddybären, Puppen, gestrickte Socken und Schuhe, Schals, bestickte Babylätzchen und Decken.


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Ihr Schatz wird begeistert sein!
Und so finden sie
Karin's Countryhandarbeiten.

Öffnungszeiten & Ausstellungstermine: Donnerstag-Freitag von 11:00 bis 16:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Karin's Countryhandarbeiten, Karin Fleming, Brückenstraße 2, Altenglan-Patersbach, Tel:O6381/6OO8474